Recht & Steuern

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen

Photovoltaik und Steuerrecht

Der Betrieb und insbesondere die Vergütung der ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energie richten sich nach dem zum Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Die aktuelle Version ist das EEG in der Fassung von 2021“

Für den Anschluss ans Haus- bzw. öffentliche Stromnetz gelten zudem die jeweils aktuellen VDE Bestimmungen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers. Nur wenn alle diese rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, kann eine PV-Anlage auch in Betrieb genommen werden.

Konkrete steuerliche Informationen für den Einzelfall können wir nicht erteilen, hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Nachfolgend sind einige allgemeine steuerliche Aspekte ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit kurz dargestellt.

Betreibt man eine PV-Anlage gem. dem EEG, erhält also für die ins Netz eingespeiste Energie eine Einspeisevergütung, muss diese versteuert werden. Die erzieleten Einnahmen erhöhen somit das steuerpflichtige Einkommen. Auch der Eigenverbrauch muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wird die PV-Anlage steuerlich als Gewerbe betrieben, was, überwiegend der Fall ist, muss für die erhaltene Einspeisevergütung sowie den Eigenverbrauch Umsatzsteuer entrichtet werden. Im Gegenzug kann man sich aber die in den Anschaffungskosten enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Ausnahmen hiervon bietet z.B. die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG). Wird diese in Anspruch genommen, müssen weder auf die Einspeisevergütung noch auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer abgeführt werden, aber die in den Anschaffungskosten der PV-Anlage enthaltene Vorsteuer wird auch nicht erstattet.

Speziell im gewerblichen und industriellen Bereich werden die steuerlichen Aspekte wesentlich komplexer, so dass diesbezüglich eine kompetente steuerliche Beratung dringend angeraten ist.