LUMIT® – die Markenversicherung der Mannheimer – bietet Ihnen genau den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Solaranlage.
Brandschäden
Schutz vor Brandschäden z.B. durch Blitzschlag oder Überspannung
Dachlawinen
Schutz vor Schäden, welche durch Dachlawinen entstehen.
Sturmschäden
Schutz im Fall eines Sturmschadens
Solaranlagen- und Betreiberhaftpflicht-Versicherung
Solaranlagen-Versicherung
Die LUMIT®-Solaranlagen-Versicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Gefahren, die auf Ihre Solaranlage einwirken, insbesondere:
■ Naturgefahren (z. B. Schneedruck, Sturm / Hagel, Feuer oder Blitzschlag)
■ Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Tierverbiss)
■ Technische Gefahren, (z. B. Kurzschluss, Überspannung)
Weitere Highlights:
■ Neuwertentschädigung! Wird Ihre Anlage oder Teile davon zerstört oder gestohlen, entschädigen wir Ihnen die zum Zeit- punkt des Schadens marktüblichen Anschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
■ GAP-Deckung! Der Versicherer erstattet auch die Differenz zwischen Zeitwert und Buchwert Ihrer Finanzierung, wenn Sie die Anlage unverschuldet nicht wieder aufbauen können.
■ Vorsorge-Versicherungssumme von 10 %, maximal 250.000 Euro, zur Vermeidung von Unterversicherung.
■ Folgende Kosten sind ohne Mehrbeitrag mitversichert: Jeweils 15.000 Euro für Entsorgungs- / Aufräumungsko- sten, Maurer-/ Stemmarbeiten, Bewegungs- / Schutzkosten, Kosten für Gerüste. Ab einer Versicherungssumme von 500.000 Euro erhöhen sich die Kostenpositionen beitragsfrei auf 50.000 Euro.
■ Mit LUMIT® sind De- und Remontage- sowie bei Photovoltaikanlagen auch Ausfallkosten bis 5.000 Euro abgesichert, soweit durch Feuer nur das Gebäude, auf dem sich die versicherte Solar anlage befindet, nicht aber die Anlage selbst beschädigt wurde.
■ Ausfallkostendeckung: Nach einem versicherten Schadenereignis ersetzen wir pro Tag bis zu 2,– Euro pro kWp (April– September) bzw. 1,– Euro pro kWp (Oktober–März). Die generelle Haftzeit beträgt 6 Monate. Bei Schäden durch Feuer sowie Sturm / Hagel gilt eine Haftzeit von 12 Monaten, sofern das Gebäude, auf dem die versicherte Anlage befestigt ist, durch die Einwirkung dieser Gefahren teilweise oder vollständig erneuert werden muss.
Betreiberhaftpflicht-Versicherung
Das Betreiben einer Solarstromanlage ist i.d.R. eine unternehmerische Tätigkeit und damit nicht mitversichert im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung.
Welche Risiken sind mit der LUMIT®-Betreiberhaftpflicht abgesichert?
■ Das Bauherrenrisiko, wenn Planung, Bauleitung und Bau- ausführung an einen Dritten vergeben wurden.
■ Die Verkehrssicherungspflicht
■ Das Haftungsrisiko durch Einleitung von Strom in das Netzdes Energieversorgers. (Nicht die direkte Versorgung von Endverbrauchern).
■ Das Umweltschadenrisiko, z. B. bei Feuer- oder Explosionsschäden, die durch die versicherte Solaranlage ausgelöst werden.
Das Umweltschadensgesetz ist 2007 in Kraft getreten und stellt eine neue öffentlichrechtliche Haftungsgrundlage dar. Ein Umweltschaden liegt vor, wenn Gewässer, Böden oder geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume wie z. B. Natur- und Vogelschutzgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, bei eintretenden Schäden an der Natur können Sie von einer Behörde zur Verantwortung gezogen werden! Mit LUMIT® sind derartige Umweltschäden auf fremden Grundstücken mit 1 Mio. Euro abgesichert.
■ Schäden an fremden Gebäuden / Mietsachschäden.
Dieser Deckungsbaustein ist wichtig, wenn die Anlage auf einem angemieteten (fremden) Dach montiert wurde und ist in der Haftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag grundsätz- lich enthalten.
Haben Sie Fragen zur Ihrer Beitragsrechnung oder hat sich Ihre Anschrift geändert? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Bei Fragen zum Deckungsumfang und im Schadenfall wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsmakler:
MRH Trowe Insurance Brokers GmbH
Zentrale Alsfeld
Am Ringofen 2, 36304 Alsfeld
Telefon: 06631 – 911 450
alsfeld@mrh-trowe.com
und Antworten zur Solarversicherung
Über die Allgefahrenversicherung der Mannheimer Versicherung AG ist Ihre PV-Anlage gegen beinahe alle Gefahren versichert. Insbesondere gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung. Ausgeschlossen gelten lediglich: Verschleiß, Vorsatz des Anlagenbetreibers, Krieg, Terror, Kernenergie und Defekte, für die die Herstellergarantie eintritt. Schäden durch Erdbeben gelten in den unten aufgeführten Postleitzahlengebieten nicht mitversichert.
Ja! Der Anlagenausfall infolge eines versicherten Sachschadens wird je ausgefallenem kWp und Tag mit bis zu 2,EUR (April – September) und bis zu 1,EUR (Oktober – März) entschädigt. Die Entschädigung wird bis zu 6 Monate lang erstattet. Diese Frist verlängert sich auf 12 Monate, wenn sich die Reparatur verzögert, weil das Gebäude erst wieder aufgebaut werden muss.
Wenn Sie das Anmeldeformular vor der Inbetriebnahme an den Vertriebsmitarbeiter der Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH zurückgeben,